EU-Insolvenz - Schuldenfreiheit in 12 Monaten

Jede Krise ist auch ein Anfang.Wenn man die richtigen Optionen kennt.

Wir prüfen Ihre persönliche Situation und zeigen Ihnen realistische Wege. Von der ersten Einordnung bis zum nächsten Schritt - an Ihrer Seite.

Ihre Möglichkeiten kennenlernen
Spezialisierter Blick auf Ihre Situation
Internationales Netzwerk
Persönliche Begleitung
Raum für neue Perspektiven.

01 / EU-Insolvenz

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Sie haben viel aufgebaut. Verantwortung übernommen. Immer weitergemacht. Doch inzwischen bestimmen die Schulden den Alltag.

Sie sind mehr als Ihre Verbindlichkeiten. Es lohnt sich, die Möglichkeiten neu zu betrachten.

Ihr Weg

Privatinsolvenz kann eine strategische Entscheidung sein.

Druck einordnen

Die Situation verstehen und wieder einen klaren Blick gewinnen.

Klarheit gewinnen

Optionen, Voraussetzungen und Konsequenzen gemeinsam abwägen.

Neu aufbauen

Mit einem nachvollziehbaren Fahrplan nach vorne schauen.

Unterschiedliche Situationen. Ein persönlicher Weg.

Unternehmer
Selbstständige
Geschäftsführer
Privatpersonen

Welches Land für Ihre Entschuldung infrage kommt, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen.

Möglichkeiten verstehen

Welcher Weg eröffnet Ihnen eine Perspektive?

Nicht das kürzeste Versprechen entscheidet, sondern ein Verfahren, das zu Ihrer tatsächlichen Situation passt.

LandDauer realistischSchulden & SteuernArbeit & EinkommenVermögenGläubigerkontaktVoraussetzung
SpanienZahlungsplan grundsätzlich 3 Jahre, in bestimmten Fällen 5 Jahre. Verwertungsweg gesondert prüfen.Restschuldbefreiung mit Ausnahmen. Steuer- und Sozialversicherungsforderungen nur begrenzt erlassfähig.

SMI 2026: 1.221 €/Monat bei 14 Zahlungen; 17.094 €/Jahr.

Grundsätzlich unpfändbar bis zum anwendbaren SMI; darüber gestaffelte Pfändung. Auszahlungsrhythmus, Nettobezug und Ausnahmen beachten.

Verwertung oder Zahlungsplan. Erhalt der Hauptwohnung kann einen 5-Jahres-Plan erfordern.Vollstreckung und Gläubigerbeteiligung richten sich nach Verfahrensstand und Forderungsart.Tatsächliche Zuständigkeit in Spanien, Zahlungsunfähigkeit und Voraussetzungen der Entschuldung.
LettlandZuerst Verwertungsphase, danach Entschuldungsplan; dessen Dauer hängt von Deckungsquote und Restschuld ab.Nach erfolgreichem Plan Erlass der erfassten Restschulden; gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.

Mindestens 260 €/Monat an Gläubiger im Entschuldungsplan (2026).

Regelmäßig ein Drittel des Nettoeinkommens; Mindestbeitrag aus 780 € Mindestlohn. Dies ist eine Zahlungspflicht, kein geschützter Freibetrag.

Pfändbares Vermögen wird grundsätzlich verwertet; gesetzliche Ausnahmen bleiben geschützt.Mit Eröffnung werden erfasste Vollstreckungen ausgesetzt; der Verwalter übernimmt gesetzliche Aufgaben.Unter anderem 6 Monate Steuerpflicht in Lettland, tatsächliche Zuständigkeit und gesetzliche Schuldenschwellen.
DeutschlandRegulär 3 Jahre ab Eröffnung, einschließlich Wohlverhaltensphase. Vorbereitung kommt hinzu; kein zusätzliches Jahr. Bei bestimmten Wiederholungsverfahren gelten 5 Jahre.Viele Alt- und Steuerforderungen erfasst; insbesondere strafrechtlich qualifizierte Forderungen können ausgenommen sein.

Grundfreibetrag 1.587,40 €/Monat seit 01.07.2026.

Zuschläge: 597,42 € für die erste, je 332,83 € für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person. Pfändbarer Betrag nach Tabelle; Sonderfälle gesondert prüfen.

Pfändbares Vermögen gehört zur Insolvenzmasse; Eigentum und Sicherheiten werden offengelegt.Einzelvollstreckungen sind im eröffneten Verfahren grundsätzlich beschränkt; Forderungen werden angemeldet.Zuständigkeit in Deutschland; bei Verbraucherinsolvenz regelmäßig vorheriger außergerichtlicher Einigungsversuch.
ÖsterreichFür neue Verbraucheranträge nach dem 16.07.2026 grundsätzlich 5 Jahre im Abschöpfungsplan; Übergangsfälle prüfen.Restschuldbefreiung nach erfolgreichem Verfahren; gesetzliche Ausnahmen und Forderungsarten beachten.

Grundbetrag 2026: 1.308 €/Monat; ohne Sonderzahlungen 1.526 €.

Unterhaltsgrundbetrag je berechtigter Person: 261 €. Der tatsächlich geschützte Betrag steigt nach Tabelle abhängig von Einkommen und Unterhalt.

Pfändbares Vermögen wird grundsätzlich verwertet; Ausnahmen individuell prüfen.Forderungsanmeldung und Vollstreckungswirkungen richten sich nach dem Schuldenregulierungsverfahren.Zuständigkeit in Österreich und Zahlungsunfähigkeit; Zahlungsplan und Abschöpfungsverfahren unterscheiden.
SchweizPrivatkonkurs ohne automatische Restschuldbefreiung. Er ist keine feste Frist bis zur Schuldenfreiheit.Ungedeckte Forderungen können als Verlustscheine fortbestehen. Kein pauschaler Erlass der Restschulden.

Kantonales Beispiel St. Gallen: 1.230 CHF Grundbetrag/Monat für Alleinstehende ohne Wohngemeinschaft.

Anerkannte Wohnkosten, Krankenkasse und Berufsauslagen kommen hinzu. Keine schweizweit einheitliche Pauschale.

Pfändbares Vermögen wird verwertet; gesetzlich geschützte Gegenstände bleiben ausgenommen.Konkurs bündelt Forderungen. Spätere Betreibung aus Verlustscheinen bleibt unter Voraussetzungen möglich.Schweizer Zuständigkeit und Insolvenzvoraussetzungen. EU-Verfahren und Wirkung in der Schweiz separat prüfen.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Einzelfallprüfung. Entscheidend sind Rechtsstand, Forderungsart, Familie, Einkommen, Vermögen und Zuständigkeit. Inhaltlicher Prüfstand: 9. September 2026.

Quellen & weitere Hinweise

Verfahrensdauer ist nicht Gesamtdauer. Vorbereitung, Einkommensbeiträge und grenzüberschreitende Wirkungen sind getrennt zu betrachten.

Leben Sie in der Schweiz oder haben Sie dort Schulden?

Wenn Sie eine Privatinsolvenz erwägen, prüfen wir mit Ihnen auch mögliche Wege über ein EU-Verfahren. Dafür müssen die tatsächlichen Voraussetzungen im Zielland erfüllt sein. Ob und wie eine Entschuldung gegenüber Schweizer Gläubigern wirkt, wird gesondert geprüft.

Schritt für Schritt

Sie müssen den Weg nicht kennen. Wir helfen Ihnen, den Weg zu ordnen - immer an Ihrer Seite.

  1. 01

    Machen Sie jetzt den ersten Schritt!

    Alle Weiteren gehen wir gemeinsam.

  2. 02

    Situation einordnen

    Ihre Ausgangslage, Ziele und offenen Fragen stehen am Anfang.

  3. 03

    Persönlich besprechen

    Wir betrachten gemeinsam, welche Optionen näher geprüft werden sollten.

  4. 04

    Einen Fahrplan entwickeln

    Voraussetzungen, mögliche Kosten und nächste Schritte werden nachvollziehbar.

  5. 05

    Unterlagen strukturieren

    Relevante Informationen werden geordnet und für die Prüfung vorbereitet.

  6. 06

    Lokale Expertise einbeziehen

    Je nach Verfahren werden die zuständigen Fachpersonen vor Ort eingebunden.

  7. 07

    Den Weg begleiten

    Sie behalten einen Überblick über Zuständigkeiten und nächste Schritte.

Ein klarer nächster Schritt verändert die Perspektive.

Erfahrung, die Ihren nächsten Schritt trägt.

12+Jahre persönliche EU-Insolvenzerfahrung
1.200+Mandanten zur Schuldenfreiheit begleitet
97 %Erfolgsquote
4Bürostandorte in Europa
26Experten im Netzwerk
7Länder im Netzwerk
207Jahre gebündelte Erfahrung im Team
5,0 / 5,0Google-Bewertung bei 73 Rezensionen
Einordnung und Quellen der Zahlen

Google-Bewertung: Münchner Standort, geprüft am 11.09.2026 (5,0 bei 73 Rezensionen). Die Erfahrungsjahre beziehen sich auf Pascal Verbracken, nicht auf das Gründungsalter der GmbH. Mandantenzahl, Erfolgsquote, Netzwerkgröße, summierte Erfahrung sind Eigenangaben der Altseite, keine aktuelle unabhängige Auswertung. Die Altseite nennt an anderer Stelle 25 statt 26 Experten. Eine Berechnungsmethode für die Erfolgsquote liegt hier nicht vor; sie ist keine Erfolgszusage für Ihren Fall.

kanzlei-verbracken.com/ueber-unskanzlei-verbracken.com/insolvenz/irland

Verbracken & Partner

Was die Begleitung durch Verbracken besonders macht.

01

Komplexe Schulden im Zusammenhang betrachten

Private Verbindlichkeiten, Unternehmen, Bürgschaften und Geschäftsführerhaftung werden gemeinsam eingeordnet. So entsteht ein Fahrplan, der Ihre wirtschaftliche Gesamtsituation berücksichtigt.

02

Persönliche Unterstützung vor Ort in Irland

Ein Ansprechpartner in Irland koordiniert administrative Fragen mit Behörden, Vermietern und lokalen Beteiligten. Wo persönliche Präsenz erforderlich ist, erhalten Sie Unterstützung vor Ort.

03

Geordnete Unterlagen. Klare Übergaben.

Ihre Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und für den zuständigen Personal Insolvency Practitioner (PIP) vorbereitet. Sie wissen, welche Informationen fehlen und wer den nächsten Schritt übernimmt.

04

Die passende Expertise für jede Fachfrage

Mandantenbetreuung, Steuerberatung und juristische Kooperationspartner arbeiten mit klar verteilten Aufgaben zusammen. Dazu gehören auch Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie internationale Unternehmensstrukturen.

Menschen an Ihrer Seite

Persönlich engagiert. Gemeinsam für Ihren nächsten Schritt.

Lernen Sie die Menschen und Kooperationspartner hinter Verbracken kennen. Entdecken Sie ihre Aufgaben und Schwerpunkte in den einzelnen Profilen.

Nicolai Verbracken

Head of Client Experience & Events

Nicolai Verbracken

Organisiert Veranstaltungen, Dienstleister und operative Abläufe für ein persönliches und professionelles Mandantenerlebnis.

Profil & Schwerpunkte

Nicolai Verbracken ist verantwortlich für die ganzheitliche Organisation und Umsetzung sämtlicher mandantenbezogener Veranstaltungen sowie interner Events der Kanzlei.

Er koordiniert sämtliche operative Abläufe im Bereich Mandantenbetreuung mit dem Ziel, ein hochwertiges und professionelles Gesamterlebnis sicherzustellen. Dazu gehören insbesondere die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, die Organisation von Hotelbuchungen über Catering bis zur Steuerung aller relevanten Dienstleister.

Darüber hinaus sorgt er dafür, dass sowohl Mandanten als auch Mitarbeiter sich im Rahmen sämtlicher Aktivitäten optimal betreut fühlen. Sein Fokus liegt auf einer reibungslosen Organisation, hoher Servicequalität und einer erstklassigen Außendarstellung der Kanzlei.

Sarah Bakir

Executive Assistant to the CEO & Head of Client Relations

Sarah Bakir

Verbindet Geschäftsführung und Mandanten, begleitet den Erstkontakt bis zur Mandatserteilung und koordiniert interne Abläufe.

Profil & Schwerpunkte

Sarah Bakir ist die persönliche Assistentin des Geschäftsführers und Gründers der Kanzlei, Pascal Verbracken, und fungiert als zentrale Schnittstelle zwischen Geschäftsführung, Mandanten und internen Abläufen.

Sie ist zentrale Ansprechpartnerin für die Mandantenbetreuung und koordiniert die Neumandantengewinnung - von der ersten Kontaktaufnahme über die Erfassung der individuellen Situation des Mandanten bis hin zur finalen Mandatserteilung. Dabei steuert und überwacht sie alle relevanten Abläufe entlang der gesamten Mandatsstrecke in administrativer und koordinierender Funktion.

Darüber hinaus begleitet sie die kanzleiinternen Abläufe und stellt sicher, dass sämtliche Prozesse effizient, strukturiert und auf höchstem Qualitätsniveau umgesetzt werden. Juristische Fragestellungen koordiniert sie dabei gezielt zwischen den Mandanten und den zuständigen Juristen der Kanzlei.

In enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung trägt sie maßgeblich zur Optimierung interner Prozesse sowie zur Sicherstellung einer professionellen und serviceorientierten Mandantenbetreuung bei.

Julian Verbracken

Head of International Business Development & Compliance

Julian Verbracken

Betreut internationale Märkte und Partner, koordiniert AML- und KYC-Prüfungen und entwickelt individuelle Markenauftritte für Mandanten.

Profil & Schwerpunkte

Julian Verbracken ist verantwortlich für die Entwicklung und Betreuung internationaler Märkte, insbesondere in Irland und den USA, und fungiert als zentrale Schnittstelle zu ausländischen Kooperationspartnern.

Er koordiniert die Zusammenarbeit mit internationalen Steuerberatern, Rechtsanwälten sowie weiteren Dienstleistern und unterstützt die operative Umsetzung grenzüberschreitender Mandate.

Darüber hinaus ist er maßgeblich an der Durchführung von Compliance-Prüfungen beteiligt, insbesondere im Bereich Anti-Money-Laundering (AML) und Know-Your-Customer (KYC), und stellt sicher, dass sämtliche regulatorischen Anforderungen eingehalten werden.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Entwicklung und Umsetzung der Außenwirkung von Mandanten. Er konzipiert und gestaltet individuelle Corporate-Identity-Lösungen, einschließlich Webseiten, Logos, visueller Gestaltungselemente sowie vollständiger Markenauftritte.

Dr. Gunter H. Rütter

Head of Ireland Operations & Client Liaison

Dr. Gunter H. Rütter

Begleitet Mandanten vor Ort in Irland, koordiniert lokale Ansprechpartner und verwaltet die kanzleieigenen Immobilien.

Profil & Schwerpunkte

Dr. Gunter H. Rütter ist für sämtliche mandantenbezogenen Angelegenheiten vor Ort in Irland verantwortlich und fungiert als zentraler Ansprechpartner für alle dort ansässigen Mandanten der Kanzlei.

Er koordiniert die Kommunikation und Abstimmung zwischen Mandanten, irischen Behörden, Vermietern sowie weiteren lokalen Ansprechpartnern und stellt sicher, dass alle Prozesse vor Ort reibungslos und effizient umgesetzt werden.

Immer dann, wenn eine persönliche Präsenz erforderlich ist, übernimmt Dr. Rütter die direkte Betreuung und Vertretung der Mandanten in Irland. Sein Fokus liegt auf einer zuverlässigen, lösungsorientierten und professionellen Abwicklung sämtlicher administrativer Vor-Ort-Angelegenheiten.

Darüber hinaus verantwortet er die Verwaltung der kanzleieigenen Immobilien in Irland und sorgt für deren ordnungsgemäße Organisation und Nutzung im Rahmen der Mandatsbetreuung.

Natalja Leutgeb

Junior Legal & Compliance Analyst (Law & Economics)

Natalja Leutgeb

Unterstützt bei Mahnwesen, AML- und KYC-Prüfungen, irischen Immobilienverträgen sowie der Pflege von CRM- und Prozesssystemen.

Profil & Schwerpunkte

Natalja Leutgeb ist im Bereich Law and Economics tätig und unterstützt die Kanzlei in verschiedenen operativen und regulatorischen Aufgabenbereichen. Ab Sommer 2026 studiert sie Rechtswissenschaften an einer österreichischen Universität.

Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Mahnwesen sowie in der Durchführung von Anti-Money-Laundering- (AML) und Know-Your-Customer- (KYC) Prüfungen, in denen sie bereits im Rahmen eines Praktikums in der Kanzlei in Zypern vertiefte Erfahrungen gesammelt hat.

Darüber hinaus ist sie im Bereich des irischen Immobilienmarktes tätig und unterstützt bei der Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen von Immobilienverträgen. Sie wirkt zudem bei der Koordination und Kommunikation zwischen Immobilienmaklern und Mandanten mit.

Neben diesen Aufgaben ist sie für die interne Systempflege verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf CRM- und Prozesssysteme. Sie überprüft regelmäßig deren Funktionsfähigkeit und Datenkonsistenz, identifiziert Unregelmäßigkeiten und unterstützt die Geschäftsführung bei der Optimierung interner Abläufe.

Anke Kraft

Senior Insolvency Case Manager & Finance Operations

Anke Kraft

Bereitet Insolvenzunterlagen für den zuständigen PIP vor, koordiniert die administrative Mandantenkommunikation und verantwortet Buchführung und Rechnungsabläufe.

Profil & Schwerpunkte

Anke Kraft ist verantwortlich für die Vorbereitung und strukturierte Aufbereitung sämtlicher Insolvenzverfahren der Mandanten.

Sie prüft alle mandatsrelevanten Unterlagen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität und führt die gesamte vorbereitende Kommunikation mit den Mandanten im Hinblick auf das Insolvenzverfahren. Dabei stellt sie sicher, dass alle erforderlichen Informationen und Nachweise ordnungsgemäß erfasst und verarbeitet werden. Ihre Tätigkeit erfolgt dabei ausschließlich in vorbereitender, administrativer und koordinierender Funktion.

Im Anschluss bereitet sie sämtliche Unterlagen so auf, dass diese dem zuständigen Personal Insolvency Practitioner (PIP) vollständig und in prüffähiger Form zur weiteren Bearbeitung und Einreichung bei Gericht übergeben werden können. Rechtliche Bewertungen und Entscheidungen erfolgen durch die jeweils zuständigen Juristen bzw. Verfahrensbeteiligten.

Darüber hinaus ist Anke für die interne Buchführung verantwortlich und stellt eine ordnungsgemäße Rechnungsabwicklung sicher. Dies umfasst sowohl die Bearbeitung von Eingangs- als auch Ausgangsrechnungen sowie die Kontrolle und Strukturierung der finanziellen Abläufe innerhalb der Kanzlei.

Neben diesen Aufgaben unterstützt sie die Geschäftsführung in operativen Belangen und trägt maßgeblich zur Sicherstellung effizienter interner Prozesse bei.

Michael Green

Head of Tax Advisory & Payroll Services

Michael Green

Berät Mandanten in Irland zu nationalen und internationalen Steuerstrukturen und betreut Payroll, Gehaltsabrechnungen und steuerliche Anforderungen.

Profil & Schwerpunkte

Michael Green ist als Steuerberater in Irland tätig und betreut die Mandanten der Kanzlei umfassend in sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten.

Er berät zu nationalen und internationalen Steuerstrukturen, insbesondere im Hinblick auf Gesellschaftsstrukturen und grenzüberschreitende Sachverhalte, und unterstützt Mandanten bei der optimalen steuerlichen Ausgestaltung ihrer Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen.

Darüber hinaus verantwortet er die Durchführung der Payroll, einschließlich der Erstellung von Gehaltsabrechnungen (Payslips) sowie der Einhaltung aller lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen.

Durch seine weitreichenden Kontakte in Irland und im Vereinigten Königreich verfügt er über ein starkes Netzwerk, das zur effizienten Lösung komplexer steuerlicher Fragestellungen sowie zur Unterstützung internationaler Mandate eingesetzt wird.

Attorney-at-Law (Cyprus) & Corporate Legal Advisor

Andria Panagiotou

Kooperationspartnerin für zivil- und strafrechtliche Mandate in Zypern, gerichtliche Vertretung sowie gesellschaftsrechtliche Beratung und Limited-Gründungen.

Profil & Schwerpunkte

Kooperationspartnerin Andria Panagiotou ist als Rechtsanwältin in der Republik Zypern tätig und betreut die Mandanten der Kanzlei umfassend in zivilrechtlichen sowie strafrechtlichen Angelegenheiten vor Ort.

Sie vertritt Mandanten regelmäßig vor zypriotischen Gerichten und übernimmt die Prozessführung in gerichtlichen Verfahren. Darüber hinaus steht sie Mandanten als rechtliche Beraterin in sämtlichen lokalen Fragestellungen zur Verfügung und gewährleistet eine professionelle Betreuung im zypriotischen Rechtsraum.

Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der gesellschaftsrechtlichen Beratung sowie der Umsetzung von Unternehmensgründungen. Sie ist maßgeblich an der Strukturierung und Gründung von zypriotischen Limited-Gesellschaften beteiligt und arbeitet hierbei eng mit den internationalen Kooperationspartnern der Kanzlei zusammen.

Erfahrungen, die Orientierung geben

Was Mandanten über ihren Weg sagen.

Eine persönliche Geschichte.

Daniel Lerchner erzählt von seiner wirtschaftlichen Krise, der Begleitung durch die Kanzlei und seinem neuen Leben in Irland. Das Insolvenzverfahren stand zum Zeitpunkt des Gesprächs noch bevor.

Ausgewählte Google-Rezensionen

5 von 5 Sternen
Kann die Kanlzei Verbracken & Partner nur empfehlen. Wer kompetente, fachgerechte und professionelle Beratung benötigt ist hier genau richtig.
Saskia ImbergGoogle · München
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YouTube · Kanzlei Verbracken

Wissen direkt aus der Kanzlei.

Einblicke, Erklärungen und Antworten zu Insolvenz, Haftung und internationalen Strukturen. Videos in deutscher Sprache.

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17 Videos
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Durchgriffshaftung: Die Lösung

Erfahrungsbericht · 10:39

Fremdantrag bei EU-Insolvenz und Erfahrungsbericht

Erstberatung · 4:42

Erstgespräch bei Überschuldung und Vorstellung Kanzlei Verbracken und Partner

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Wertersatz & Einziehung im Wirtschaftsstrafrecht: Was Betroffene wissen müssen

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Insolvenz & Wirtschaftsstrafrecht: Strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen richtig vermeiden

Zypern · 3:34

Firmengründung in Zypern: Steuerliche Vorteile & Rechtssicherheit der Limited

Ihr Weg

Nach der Entschuldung beginnt der Neustart.

01

Wieder handlungsfähig

Finanziellen Alltag und Unterlagen ordnen.

02

Neu beginnen

Berufliche oder unternehmerische Perspektiven entwickeln.

03

Stabil aufstellen

Vorausschauend planen und langfristig Orientierung behalten.

FAQ

Ihre Fragen. Verständlich beantwortet.

Eine erste Orientierung ersetzt kein persönliches Gespräch.

52 / 52 Fragen

Was ist mit EU-Insolvenz gemeint?

Der Begriff beschreibt Insolvenzverfahren mit Bezug zu einem EU-Mitgliedstaat. Welches Verfahren möglich ist und welche Wirkung es hat, hängt vom anwendbaren Recht und der konkreten Situation ab.

Muss ich bereits wissen, welches Land für mich passt?

Nein. Ausgangspunkt sind Ihre Lebens- und Arbeitssituation, die Art Ihrer Verbindlichkeiten und Ihre Ziele. Erst danach lässt sich prüfen, welche Optionen realistisch sind.

Was bedeutet COMI?

COMI steht für „Centre of Main Interests“, den Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen. Für die internationale Zuständigkeit kommt es auf tatsächliche, für Dritte erkennbare Umstände an. Eine bloße Meldeadresse genügt nicht automatisch.

Kann ich während eines Verfahrens weiterarbeiten?

Weiterarbeiten ist grundsätzlich möglich und häufig Teil Ihrer Pflichten. In Deutschland wird der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens nach der Tabelle abgeführt. In Irland werden angemessene Lebenshaltungskosten berücksichtigt; Einkommensbeiträge können über die einjährige Bankruptcy-Entlassung hinauslaufen. In der Schweiz verbleibt bei Lohnpfändung der individuell ermittelte Notbedarf. Eine selbstständige Tätigkeit benötigt eine zusätzliche Prüfung.

Was passiert mit meinem Vermögen und meinen Steuerverbindlichkeiten?

Einkommen, Immobilien, Fahrzeuge, Konten und Beteiligungen gehören in eine vollständige Bestandsaufnahme. In Deutschland sind gewöhnliche Steuerschulden nicht generell von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen; bei bestimmten rechtskräftigen Steuerstrafverurteilungen gilt § 302 InsO. Ein Schweizer Privatkonkurs beseitigt ungedeckte Schulden dagegen nicht automatisch. Vermögensschutz und Schuldenerlass sind deshalb getrennt zu prüfen.

Wie lange dauert der gesamte Weg?

Die Gesamtzeit beginnt mit Beratung und Vorbereitung. In Deutschland läuft die reguläre dreijährige Abtretungsfrist erst ab Eröffnung; der Einigungsversuch liegt davor. Irisches Bankruptcy sieht regulär eine Entlassung nach einem Jahr vor, aber mögliche Einkommensbeiträge bis zu drei Jahre. Der Schweizer Privatkonkurs hat keine vergleichbare automatische Entschuldungsfrist. Ein bloßer Vergleich von Jahreszahlen würde diese Unterschiede verdecken.

Wie beginnt die Kontaktaufnahme?

Sie können uns telefonisch erreichen oder die neue Ersteinschätzung als Vorschau ausprobieren. Die Angaben werden noch nicht übertragen; eine Terminbuchung ist noch nicht möglich.

Was unterscheidet EU-Privatinsolvenz und Unternehmensinsolvenz?

Bei einer Privatinsolvenz steht eine natürliche Person im Mittelpunkt, bei einer Unternehmensinsolvenz die betroffene Gesellschaft. Persönliche Bürgschaften oder eine mögliche Geschäftsführerhaftung können daneben bestehen und müssen separat betrachtet werden.

Ist eine EU-Insolvenz legal?

Ja, ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren bei tatsächlich zuständigem Gericht ist ein regulärer rechtlicher Weg. Unrichtige Angaben, Scheinwohnsitze oder das Verschweigen von Vermögen schaffen dagegen erhebliche Risiken.

Wird ein EU-Verfahren in Deutschland und Österreich anerkannt?

Die EU-Insolvenzverordnung regelt die Anerkennung erfasster Verfahren zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten. Entscheidend sind unter anderem internationale Zuständigkeit, Verfahrensart und die konkrete Wirkung der Entscheidung; nicht jede Forderung wird automatisch erlassen.

Kann eine Privatinsolvenz eine strategische Entscheidung sein?

Sie kann eine geordnete Alternative zu dauerhaft nicht tragbaren Verbindlichkeiten darstellen. Vorher sollten außergerichtliche Einigung, Restrukturierung, Folgen für Einkommen und Vermögen sowie der persönliche Gesamtaufwand verglichen werden.

Welche Faktoren können für ein Verfahren in Irland sprechen?

Im irischen Bankruptcy sind eine reguläre Entlassung nach einem Jahr und eine zentrale Abwicklung durch den Official Assignee vorgesehen. Dem stehen tatsächliche Zugangsvoraussetzungen, mögliche Vermögensverwertung und Einkommensbeiträge gegenüber.

Wie lange dauert ein irisches Bankruptcy-Verfahren?

Die Entlassung erfolgt regulär nach einem Jahr. Einkommensbeiträge können bis zu drei Jahre laufen; mangelnde Mitwirkung kann die Entlassung verzögern. Vorbereitung und Aufbau der Voraussetzungen sind nicht in diesem Jahr enthalten.

Wann übernimmt der Official Assignee den Gläubigerkontakt?

Nach der gerichtlichen Eröffnung übernimmt der Official Assignee die gesetzliche Abwicklung des Bankruptcy. Welche Forderungen erfasst sind und wie auf neue Schreiben zu reagieren ist, muss anhand des konkreten Falls geklärt werden.

Gibt es in Irland öffentliche Insolvenzregister?

Ja. Es gibt öffentliche Informationen und Register zu Insolvenzverfahren. Eine EU-Insolvenz darf deshalb nicht mit vollständiger Unsichtbarkeit oder garantierter Geheimhaltung beworben werden.

Muss ich tatsächlich ins Zielland umziehen?

Eine Meldeadresse allein genügt nicht. Art. 3 der EU-Insolvenzverordnung stellt auf den tatsächlich und für Dritte erkennbar verwalteten Interessenmittelpunkt ab. Bei nicht selbstständigen Personen entfällt nach einem Umzug zwischen Mitgliedstaaten innerhalb von sechs Monaten vor dem Antrag die Wohnsitzvermutung. Das ist weder eine automatische Wartefrist noch eine Zulassungsgarantie nach sechs Monaten.

Geprüft: 10.09.2026EU · Art. 3 Insolvenzverordnung
Wie lässt sich der Lebensmittelpunkt nachweisen?

Relevant können beispielsweise tatsächliches Wohnen, berufliche Tätigkeit, steuerliche Verhältnisse und für Dritte erkennbare Beziehungen sein. Einzelne Dokumente ersetzen keine stimmige tatsächliche Gesamtsituation.

Was gilt für Familie, Arbeit und Unternehmen im bisherigen Wohnsitzstaat?

Diese Bindungen sind Teil der Zuständigkeitsprüfung. Es muss nachvollziehbar sein, wo Ihre hauptsächlichen Interessen liegen und wie sich eine Veränderung mit familiären, beruflichen und steuerlichen Verpflichtungen vereinbaren lässt.

Wie unterstützt Verbracken bei den Voraussetzungen?

Im Gespräch wird geklärt, welche Prüfung, Unterlagenorganisation und Abstimmung mit lokalen Fachpersonen für Ihren Fall angeboten werden. Umfang, Zuständigkeiten und Kosten gehören in eine klare Leistungsvereinbarung.

Ich lebe in der Schweiz und habe Schulden. Kommt eine EU-Insolvenz infrage?

Ein EU-Verfahren kann als Option geprüft werden, wenn dessen tatsächliche Zuständigkeits- und Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden. Eine Schweizer Adresse oder Staatsangehörigkeit allein begründet keine EU-Zuständigkeit. Auch die Wirkung gegenüber Schweizer Gläubigern ist gesondert zu prüfen.

Kann eine EU-Insolvenz auch Schulden bei Schweizer Gläubigern betreffen?

Ausländische Gläubiger und Forderungen müssen vollständig in die Prüfung einbezogen werden. Ob eine Entschuldungsentscheidung gegenüber Schweizer Forderungen und in der Schweiz wirkt, hängt von Verfahrensart, Forderung und Anerkennungsrecht ab.

Macht mich ein Schweizer Privatkonkurs automatisch schuldenfrei?

Nein. Ungedeckte Forderungen können als Konkursverlustscheine fortbestehen. Für deren Forderungen gilt grundsätzlich eine zwanzigjährige Verjährungsfrist, die unterbrochen werden kann. Bei erneuter Betreibung kann die Einrede mangelnden neuen Vermögens relevant werden. Sie wirkt nicht automatisch und schützt nicht vor Forderungen, die erst nach dem Konkurs entstanden sind.

Geprüft: 10.09.2026Notariate Zürich · VerjährungGerichte Zürich · Neues Vermögen
Reicht die Schweizer Staatsangehörigkeit für ein Verfahren in einem EU-Land?

Nein. Die Staatsangehörigkeit ersetzt weder die tatsächliche internationale Zuständigkeit noch die weiteren Zugangsvoraussetzungen. Maßgeblich ist die individuelle Lebens- und wirtschaftliche Situation.

Was gilt für Bürgschaften und persönliche Haftung?

Eine persönliche Bürgschaft kann unabhängig von der Insolvenz eines Unternehmens fortbestehen. Wer für welche Forderung haftet und ob sie in einer persönlichen Entschuldung erfasst werden kann, muss gesondert geprüft werden.

Was ist bei Geschäftsführerhaftung wichtig?

Grund, Umfang und Entstehungszeitpunkt einer behaupteten Haftung sind entscheidend. Gesellschaftsrechtliche, steuerliche und strafrechtliche Fragen können ineinandergreifen und benötigen die entsprechend befugten Fachpersonen.

Werden gesicherte Forderungen, Geldstrafen und neue Schulden erlassen?

Eine pauschale Zusage wäre falsch. Sicherungsrechte können fortbestehen, bestimmte Sanktionen sind ausgenommen und neue Verbindlichkeiten werden nicht einfach zu erlassfähigen Altschulden. Die Regeln unterscheiden sich nach Land und Verfahren.

Was passiert, wenn ein Gläubiger in der Liste fehlt?

Teilen Sie unvollständige oder neue Informationen sofort der zuständigen Fachperson mit. Ob eine Ergänzung genügt oder weitergehende Folgen entstehen, hängt vom Verfahren, Zeitpunkt und Grund der Auslassung ab.

Wie viel Einkommen bleibt mir zum Leben?

Deutschland arbeitet mit einem gesetzlich festgelegten Grundbetrag, Unterhaltszuschlägen und einer Pfändungstabelle. Irland berücksichtigt angemessene Lebenshaltungskosten statt einer direkt vergleichbaren deutschen Freigrenze. In der Schweiz setzt sich der Notbedarf aus Grundbetrag und anerkannten Ausgaben zusammen. Die Länderantworten unten nennen konkrete Beträge für Deutschland und das kantonale Beispiel Zürich; vergleichen Sie nicht nur die Grundbeträge ohne Wohn- und Familienkosten.

Was passiert mit meinem Eigenheim oder meinem Fahrzeug?

Eigentum, Sicherheiten, Wert und notwendige Nutzung müssen offengelegt werden. Ob ein Gegenstand verwertet wird, ausgenommen ist oder über einen Zahlungsplan erhalten werden kann, richtet sich nach dem konkreten Recht.

Muss ich auch Gesellschaftsanteile und Auslandsvermögen angeben?

Vermögenswerte und Beteiligungen müssen vollständig gegenüber den zuständigen Stellen offengelegt werden. Auslandsbezug oder eine andere Rechtsform machen einen Vermögenswert nicht automatisch unbeachtlich.

Kann ich später wieder unternehmerisch tätig sein?

Ein beruflicher oder unternehmerischer Neustart kann möglich sein. Verfahrenspflichten, mögliche Einschränkungen von Organstellungen und die Finanzierung einer neuen Tätigkeit müssen vorher geklärt werden.

Welche Gesamtkosten muss ich berücksichtigen?

Neben vereinbarten Honoraren können Gericht, Verwalter, Übersetzungen, Reisen, Wohnen und laufende Lebenshaltung anfallen. Auch Einkommensbeiträge und der persönliche Zeitaufwand gehören in einen realistischen Gesamtvergleich.

Was ist im Honorar enthalten?

Maßgeblich ist die konkrete Leistungsvereinbarung. Sie sollte Leistungen, zuständige Vertragspartner, Drittleistungen, Zahlungszeitpunkte und mögliche Zusatzkosten nachvollziehbar benennen.

Welche Unterlagen sollte ich vorbereiten?

Bereiten Sie eine Liste aller Gläubiger mit Anschrift, Aktenzeichen, Betrag und Forderungsgrund vor. Ergänzen Sie Lohnabrechnungen, Steuerbescheide, Kontoauszüge, Vermögenswerte, Beteiligungen, Sicherheiten und Unterhaltspflichten. Für einen deutschen Verbraucherinsolvenzantrag werden zudem die Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch und der Schuldenbereinigungsplan benötigt. Auch bestrittene und ausländische Forderungen sollten in der Erstaufnahme erkennbar sein.

Wer begleitet mich während des Verfahrens?

Beratung, gerichtliche Vertretung und gesetzliche Verwalteraufgaben sind unterschiedliche Rollen. Im persönlichen Gespräch werden die zuständigen Ansprechpartner und die Zusammenarbeit mit lokalen Fachpersonen geklärt.

Wie werden meine Daten und Dokumente geschützt?

Für den späteren Ablauf werden Zugriffsrechte, Übertragungswege und Aufbewahrung konkret festgelegt. Im Formular dieser lokalen Vorschau bleiben Eingaben nur im Browserspeicher und werden nicht übermittelt. Dokumentenupload und CRM-Anbindung sind noch nicht aktiv.

Dauert die Privatinsolvenz in Deutschland drei oder vier Jahre?

Regulär beträgt die Abtretungsfrist drei Jahre ab Eröffnung. Die Wohlverhaltensphase kommt nicht als zusätzliches viertes Jahr hinzu. Beratung, Einigungsversuch und Antragstellung liegen davor. Für bestimmte Wiederholungsverfahren gilt eine fünfjährige Frist; die erneute Zulässigkeit ist gesondert zu prüfen.

Geprüft: 10.09.2026§ 287 InsO
Welche Pfändungsfreigrenzen gelten in Deutschland ab Juli 2026?

Seit 1. Juli 2026 beträgt der monatliche Grundbetrag 1.587,40 Euro. Gesetzlicher Unterhalt erhöht ihn um 597,42 Euro für die erste und je 332,83 Euro für die zweite bis fünfte berücksichtigte Person. Maßgeblich sind bereinigtes Nettoeinkommen und Pfändungstabelle. Der darüberliegende Lohn wird nicht pauschal vollständig gepfändet.

Geprüft: 10.09.2026Pfändungsfreigrenzen 2026
Muss ich vor dem deutschen Verbraucherinsolvenzantrag eine Einigung versuchen?

Ja. Eine geeignete Person oder Stelle muss nach persönlicher Beratung bestätigen, dass ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Antrag gescheitert ist. Das bedeutet keine sechsmonatige Wartepflicht. Benötigt werden außerdem insbesondere Gläubiger-, Forderungs-, Einkommens- und Vermögensverzeichnisse.

Geprüft: 10.09.2026§ 305 InsO
Können Selbstständige die deutsche Verbraucherinsolvenz nutzen?

Aktuell Selbstständige fallen grundsätzlich unter die Regelinsolvenz. Ehemals Selbstständige können die Verbraucherinsolvenz nutzen, wenn sie bei Antragstellung weniger als 20 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Auch in der Regelinsolvenz können natürliche Personen Restschuldbefreiung beantragen.

Geprüft: 10.09.2026§ 304 InsO
Welche Schulden bleiben in Deutschland trotz Restschuldbefreiung bestehen?

§ 302 InsO nimmt unter anderem Geldstrafen, vorsätzliche unerlaubte Handlungen und vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlten gesetzlichen Unterhalt aus. Bei Steuerschulden gilt die Ausnahme bei einer damit verbundenen rechtskräftigen Verurteilung nach §§ 370, 373 oder 374 AO. Gewöhnliche Steuerrückstände sind deshalb nicht automatisch ausgenommen; auch die Forderungsanmeldung ist relevant.

Geprüft: 10.09.2026§ 302 InsO
Ist eine deutsche Insolvenz ohne Geld für die Verfahrenskosten möglich?

Natürliche Personen können bei beantragter Restschuldbefreiung eine Stundung der Verfahrenskosten beantragen, wenn das Vermögen nicht ausreicht. Das Gericht prüft die Voraussetzungen. Stundung bedeutet Zahlungsaufschub, nicht automatisch Kostenerlass. Ein privates Beratungshonorar wird dadurch nicht pauschal übernommen.

Geprüft: 10.09.2026§ 4a InsO
Wie hoch ist das Existenzminimum in der Schweiz konkret?

Es gibt keinen einheitlichen Gesamtbetrag für alle. Beispiel Zürich: Für eine alleinlebende Person nennt die Richtlinie 1.200 CHF Grundbetrag, für ein Ehepaar 1.700 CHF gemeinsam. Anerkannte Wohnkosten, obligatorische Krankenversicherung und notwendige Berufskosten kommen hinzu. Haushalt, Belege und kantonale Praxis bestimmen die individuelle Berechnung.

Geprüft: 10.09.2026Kanton Zürich · Existenzminimum
Was bedeutet nach einem Schweizer Konkurs „kein neues Vermögen“?

Bei erneuter Betreibung wegen einer vor dem Konkurs entstandenen Forderung kann mangelndes neues Vermögen eingewendet werden. Die Einrede muss ausdrücklich im Rechtsvorschlag erhoben werden. Das Gericht prüft nicht nur angesparte Werte, sondern auch Einkommen, aus dem Vermögen hätte gebildet werden können. Neue Schulden werden dadurch nicht geschützt.

Geprüft: 10.09.2026Gerichte Zürich · Neues Vermögen
Gibt es die neue Schweizer Restschuldbefreiung bereits?

Stand 10. September 2026: Laut Bundesamt für Justiz können die neuen Sanierungsverfahren noch nicht genutzt werden. Vor dem Inkrafttreten ist eine Übergangsphase für die Einrichtung in den Kantonen nötig. Bis dahin darf ein Privatkonkurs nicht als automatische Restschuldbefreiung dargestellt werden. Ein Inkrafttretensdatum wird hier nicht vorweggenommen.

Geprüft: 10.09.2026Bundesamt für Justiz · Sanierungsverfahren
Gibt es in Österreich für Verbraucher noch die Entschuldung nach drei Jahren?

Die befristeten Regeln zum dreijährigen Tilgungsplan für Verbraucher sind mit Ablauf des 16. Juli 2026 außer Kraft getreten. Die Übergangsregel erfasst entsprechende Anträge, die vor dem 17. Juli 2026 bei Gericht eingelangt sind. Für neue Verbraucherfälle gilt beim Abschöpfungsplan grundsätzlich eine fünfjährige Abtretung; Zahlungsplan und Unternehmerregelungen sind getrennt zu betrachten.

Geprüft: 10.09.2026RIS · IO §§ 199, 283
Welche Rolle spielt der Mindestlohn bei der Pfändung in Spanien?

Der spanische Mindestlohn beträgt 2026 monatlich 1.221 Euro bei 14 Zahlungen, jährlich 17.094 Euro. Art. 607 LEC schützt grundsätzlich Einkommen bis zum maßgeblichen Mindestlohn; darüber gelten gestaffelte Pfändungsanteile. Bei zwölf Zahlungen und Sonderzahlungen muss die Umrechnung berücksichtigt werden. Der Monatswert ist deshalb keine universelle Nettogrenze.

Geprüft: 10.09.2026BOE · SMI 2026BOE · Art. 607 LEC
Welche Mindestzahlungen fallen in Lettland 2026 an?

Die lettische Insolvenzbehörde nennt seit Januar 2026 eine Mindestzahlung an Gläubiger von 260 Euro monatlich in der Entschuldungsphase. Grundlage ist ein Drittel des Mindestlohns von 780 Euro. Hinzu kommt zu Beginn eine Einzahlung von 1.560 Euro für die Verwaltervergütung. Das ist weder ein Gesamtpreis noch zwingend Ihre volle monatliche Zahlung.

Geprüft: 10.09.2026MKD · Mindestzahlungen 2026
Was sagt das OLG München zur Anerkennung eines irischen Insolvenzverfahrens?

Der Beschluss vom 20.01.2025 bestätigt die Anerkennung der irischen Verfahrenseröffnung. Die deutsche Anerkennungsprüfung eröffnet keine erneute Prüfung der irischen Zuständigkeit. Einwände gehören grundsätzlich vor das Gericht im Eröffnungsstaat. Die Entscheidung betrifft die Eröffnung, nicht die Erteilung einer Restschuldbefreiung; sie erlaubt keine falschen Angaben.

Geprüft: 14.09.2026OLG München, 20.01.2025, 14 U 2456/24 e
Kann eine irische Restschuldbefreiung auch deutsche Steuerschulden erfassen?

Ja. Das FG Düsseldorf erkannte im entschiedenen Fall das Erlöschen der betroffenen Steuerforderungen durch die irische Restschuldbefreiung an. Eine unterbliebene gesonderte Gläubigerinformation verhinderte die Anerkennung unter den konkreten Umständen nicht. Daraus folgt kein pauschaler Erlass jeder Steuerforderung. Forderungsart, Verfahren und Ausnahmen müssen geprüft werden.

Geprüft: 14.09.2026FG Düsseldorf, 23.02.2024, 10 K 534/23 G, U
Wann kann Deutschland die Anerkennung wegen „ordre public“ ablehnen?

Nur bei einem Ergebnis, das offensichtlich mit grundlegenden Prinzipien der öffentlichen Ordnung unvereinbar ist. Der BGH betonte 2015 das gegenseitige Vertrauen: Einwände gegen die internationale Zuständigkeit sind grundsätzlich im Eröffnungsstaat geltend zu machen. Der Fall betraf England unter der früheren EU-Insolvenzverordnung, nicht heutige britische Neuanträge.

Geprüft: 14.09.2026BGH, 10.09.2015, IX ZR 304/13
Ist ein tatsächlicher Umzug wegen günstigerer Insolvenzbedingungen grundsätzlich zulässig?

Das OLG Koblenz sah eine tatsächliche Verlagerung des Lebensmittelpunkts für günstigere Insolvenzbedingungen für sich genommen nicht als Verstoß gegen den ordre public. Ein Scheinwohnsitz genügt dennoch nicht. Der Hinweisbeschluss betraf einen englischen Altfall vor Ende 2020; aktuelle Zugangsvoraussetzungen und COMI-Regeln sind gesondert zu prüfen.

Geprüft: 14.09.2026OLG Koblenz, 19.12.2023, 3 U 1052/23

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