Deutschland
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Kanzlei Verbracken & Partner
Eine nicht bezahlte Rechnung beweist noch keinen Betrug. Ein konkreter Vorwurf verlangt die sorgfältige Trennung von wirtschaftlichem Scheitern, persönlicher Haftung und Strafrecht.
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§ 263 StGB setzt unter anderem Täuschung, Irrtum, Vermögensschaden und die Absicht rechtswidriger Bereicherung voraus. Bei Bestellungen oder Vertragsabschlüssen in der Krise sind deshalb die damaligen Angaben und Umstände wichtig. Spätere Zahlungsunfähigkeit allein beantwortet die Frage nach einem früheren Vorsatz nicht.
Ein Ermittlungsverfahren gehört in die Hände eines Strafverteidigers. Parallel können Gläubiger zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Wir helfen, die wirtschaftlichen Unterlagen und persönlichen Verbindlichkeiten zu ordnen; die rechtliche Bewertung des Vorwurfs übernimmt der zuständige Rechtsanwalt.
Strafe und zivilrechtlicher Schadensersatz sind getrennt zu prüfen. In Deutschland können vorsätzlich verursachte deliktische Forderungen unter § 302 InsO fallen. Ein Insolvenzverfahren beendet weder automatisch Ermittlungen noch beseitigt es eine Geldstrafe. Internationale Wirkungen benötigen eine eigenständige Prüfung.
Wir betrachten Ihre Ausgangslage persönlich und ziehen für rechtliche und steuerliche Fachfragen die passenden Fachleute hinzu.
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