Deutschland
Maximilianstr. 280539 München
Deutschland+49 89 4444 373-20
Kanzlei Verbracken & Partner
Eine persönliche Bürgschaft kann auch nach dem Ende eines Unternehmens erhebliche Verpflichtungen auslösen. Vertrag und Inanspruchnahme gehören deshalb gemeinsam auf den Prüfstand.
Jetzt kostenlose Erstberatung buchen
Die Bürgschaft sichert die Verbindlichkeit eines Dritten. Prüfen lassen sollten Sie insbesondere Höchstbetrag, gesicherte Forderungen, Vertragsänderungen und den Umfang einer selbstschuldnerischen Bürgschaft. Eine Bürgschaft ist von einer Garantie, einem Schuldbeitritt oder einer dinglichen Sicherheit zu unterscheiden.
Die Insolvenz der Gesellschaft führt nicht automatisch zur Befreiung des Bürgen. Auch bei einer Restschuldbefreiung des Hauptschuldners schützt § 301 Abs. 2 InsO grundsätzlich die Rechte gegen Bürgen und Mitschuldner. Eine eigene persönliche Insolvenz oder ein Vergleich muss deshalb gesondert geprüft werden.
Für das Erstgespräch sind Vertrag, Kündigung, Forderungsberechnung und Angaben zu weiteren Sicherheiten hilfreich. Wir betrachten die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Vergleichs und mögliche persönliche Entschuldungswege. Ein Anerkenntnis oder eine neue Zahlungsvereinbarung sollte erst nach Prüfung der rechtlichen Folgen abgegeben werden.
Wir betrachten Ihre Ausgangslage persönlich und ziehen für rechtliche und steuerliche Fachfragen die passenden Fachleute hinzu.
Jetzt kostenlose Erstberatung buchenUnsere Büros