Kanzlei Verbracken & Partner

Restrukturierung und StaRUG

Früh handeln schafft mehr Möglichkeiten. Ob Gläubigervergleich, Restrukturierungsplan oder Insolvenzverfahren passt, hängt vom Stadium der Krise ab.

Symbolbild

Vor der akuten Insolvenz ansetzen

Der StaRUG-Rahmen bietet unter gesetzlichen Voraussetzungen Instrumente zur Beseitigung drohender Zahlungsunfähigkeit. Er ist kein allgemeiner Ersatz für einen bereits erforderlichen Insolvenzantrag. Ein tragfähiges Konzept benötigt aktuelle Zahlen, eine Finanzierungsperspektive und eine nachvollziehbare Behandlung der betroffenen Gläubiger.

Welche Forderungen können gestaltet werden?

Ein Restrukturierungsplan kann bestimmte Forderungen und Rechte gestalten. Nicht alle Positionen stehen zur Verfügung: § 4 StaRUG nimmt unter anderem Arbeitnehmerforderungen sowie bestimmte deliktische Forderungen aus. Mehrheiten, Gruppenbildung und Minderheitenschutz müssen fachlich geprüft werden.

Ein abgestimmtes Team

Wir führen wirtschaftliche Ausgangslage, Unternehmensstruktur und persönliche Risiken zusammen. Juristische und steuerliche Fachleute prüfen die konkrete Umsetzung. Dazu gehören auch alternative Wege wie außergerichtliche Vergleiche und ein Insolvenzplan, wenn diese zur Situation besser passen.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Quellenstand: 14. September 2026

Ihre Situation verdient einen klaren nächsten Schritt.

Wir betrachten Ihre Ausgangslage persönlich und ziehen für rechtliche und steuerliche Fachfragen die passenden Fachleute hinzu.

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