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Kanzlei Verbracken & Partner
Früh handeln schafft mehr Möglichkeiten. Ob Gläubigervergleich, Restrukturierungsplan oder Insolvenzverfahren passt, hängt vom Stadium der Krise ab.

Der StaRUG-Rahmen bietet unter gesetzlichen Voraussetzungen Instrumente zur Beseitigung drohender Zahlungsunfähigkeit. Er ist kein allgemeiner Ersatz für einen bereits erforderlichen Insolvenzantrag. Ein tragfähiges Konzept benötigt aktuelle Zahlen, eine Finanzierungsperspektive und eine nachvollziehbare Behandlung der betroffenen Gläubiger.
Ein Restrukturierungsplan kann bestimmte Forderungen und Rechte gestalten. Nicht alle Positionen stehen zur Verfügung: § 4 StaRUG nimmt unter anderem Arbeitnehmerforderungen sowie bestimmte deliktische Forderungen aus. Mehrheiten, Gruppenbildung und Minderheitenschutz müssen fachlich geprüft werden.
Wir führen wirtschaftliche Ausgangslage, Unternehmensstruktur und persönliche Risiken zusammen. Juristische und steuerliche Fachleute prüfen die konkrete Umsetzung. Dazu gehören auch alternative Wege wie außergerichtliche Vergleiche und ein Insolvenzplan, wenn diese zur Situation besser passen.
Wir betrachten Ihre Ausgangslage persönlich und ziehen für rechtliche und steuerliche Fachfragen die passenden Fachleute hinzu.
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