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Kanzlei Verbracken & Partner
Unternehmensfortführung, Gläubigerinteressen und persönliche Haftung verlangen eine gemeinsame Betrachtung mit klar getrennten Zuständigkeiten.

Liquiditätsstatus, fällige Verbindlichkeiten und eine belastbare Fortführungsplanung bilden den Ausgangspunkt. Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind unterschiedliche rechtliche Begriffe. Bei einer möglichen Antragspflicht ist unverzügliche fachliche Prüfung erforderlich.
Regelverfahren, Insolvenzplan und Eigenverwaltung haben unterschiedliche Voraussetzungen. Ein Insolvenzverfahren bedeutet nicht zwingend die sofortige Betriebsschließung. Welche Fortführung möglich ist, hängt jedoch von Finanzierung, Geschäftsmodell und gesetzlichen Bedingungen ab. Wir strukturieren die Informationen und koordinieren die passenden Fachpersonen.
Persönliche Bürgschaften und Haftungsansprüche verschwinden nicht automatisch mit dem Gesellschaftsverfahren. Deshalb werden Unternehmensunterlagen und Ihre private Gläubigerübersicht getrennt erfasst und gemeinsam bewertet. So können Sanierungsplanung und persönliche Perspektive aufeinander abgestimmt werden.
Wir betrachten Ihre Ausgangslage persönlich und ziehen für rechtliche und steuerliche Fachfragen die passenden Fachleute hinzu.
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