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Kanzlei Verbracken & Partner
Private Kredite, gescheiterte Selbstständigkeit oder persönliche Haftung: Der passende Weg beginnt mit einer vollständigen Übersicht.

Das deutsche Recht unterscheidet nach der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Forderungsstruktur. Für ehemals Selbstständige sind insbesondere Gläubigerzahl und Forderungen aus Arbeitsverhältnissen relevant. Ein Verbraucherinsolvenzantrag setzt grundsätzlich einen zuvor gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch mit entsprechender Bescheinigung voraus.
Die reguläre Abtretungsfrist beträgt bei erstmaliger Restschuldbefreiung grundsätzlich drei Jahre ab Verfahrenseröffnung. Vorbereitung kommt hinzu. Vollständige Angaben, Erwerbsobliegenheiten und weitere gesetzliche Pflichten bleiben wesentlich. Nicht jede Forderung wird erlassen; insbesondere § 302 InsO enthält Ausnahmen.
Ein Auslandsverfahren ist keine reine Preis- oder Zeitentscheidung. Lebensmittelpunkt, Familie, Arbeit, Kosten und Anerkennung müssen zusammenpassen. Wir betrachten zuerst Ihre tatsächliche Situation und vergleichen dann realistische Möglichkeiten einschließlich einer Einigung mit Gläubigern.
Wir betrachten Ihre Ausgangslage persönlich und ziehen für rechtliche und steuerliche Fachfragen die passenden Fachleute hinzu.
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