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Kanzlei Verbracken & Partner
Steuerart, Entstehungszeitpunkt und persönlicher Rechtsgrund bestimmen die Ausgangslage. Eine sorgfältige Aufstellung schafft Klarheit über Ihre Optionen.

Eine eigene Steuerschuld unterscheidet sich von der Haftung für Steuern einer Gesellschaft. Auch geschätzte Besteuerungsgrundlagen müssen überprüft und gegebenenfalls durch vollständige Erklärungen aufgearbeitet werden. Bescheide, Rechtsbehelfsfristen und Vollstreckungsmaßnahmen gehören deshalb in eine gemeinsame Übersicht.
Eine Insolvenz befreit nicht pauschal von künftigen steuerlichen Pflichten. Vor und nach Eröffnung begründete Forderungen, Erstattungen und Sicherheiten müssen getrennt eingeordnet werden. Bei einer rechtskräftigen Steuerstrafverurteilung kann die deutsche Ausnahme des § 302 InsO relevant sein.
Bei mehreren Steuerstaaten erfassen wir Behörden, Steuerzeiträume, Währungen und Rechtsgrundlagen. Der Wechsel des Lebensmittelpunkts beseitigt weder automatisch alte Forderungen noch alle steuerlichen Verbindungen zum Herkunftsland. Insolvenzrechtliche Wirkung und steuerliche Pflichten werden mit den jeweiligen Fachleuten abgestimmt.
Wir betrachten Ihre Ausgangslage persönlich und ziehen für rechtliche und steuerliche Fachfragen die passenden Fachleute hinzu.
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