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Kanzlei Verbracken & Partner
Löhne, Lieferanten, Steuern und laufende Kosten können in der Krise unterschiedliche Risiken auslösen. Jede Zahlung benötigt eine nachvollziehbare Einordnung.
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Die Vorschrift begrenzt Zahlungen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bei den erfassten Rechtsträgern. Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind, werden gesondert behandelt. Eine allgemeine Erlaubnis, den bisherigen Zahlungsverkehr unverändert fortzusetzen, folgt daraus nicht.
Ob eine persönliche Erstattungspflicht besteht, hängt unter anderem von Insolvenzzeitpunkt, Zahlung, Sorgfalt und gesetzlichen Ausnahmen ab. Auch Steuer- und Sozialversicherungspflichten müssen in die rechtliche Bewertung einbezogen werden. Pauschale Zahlungsstopps oder selektive Gläubigerzahlungen ohne Prüfung können weitere Probleme schaffen.
Bankumsätze, Zahlungsfreigaben, Liquiditätsplanung und Kommunikation mit Beratern helfen, den Verlauf zu rekonstruieren. Bewahren Sie Unterlagen vollständig auf. Wir strukturieren die Informationen und beziehen für die konkrete Haftungsprüfung die zuständigen Rechtsanwälte ein.
Wir betrachten Ihre Ausgangslage persönlich und ziehen für rechtliche und steuerliche Fachfragen die passenden Fachleute hinzu.
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