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§ 15b InsO: Zahlungen nach Insolvenzreife

Löhne, Lieferanten, Steuern und laufende Kosten können in der Krise unterschiedliche Risiken auslösen. Jede Zahlung benötigt eine nachvollziehbare Einordnung.

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Symbolbild

Was regelt § 15b InsO?

Die Vorschrift begrenzt Zahlungen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bei den erfassten Rechtsträgern. Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind, werden gesondert behandelt. Eine allgemeine Erlaubnis, den bisherigen Zahlungsverkehr unverändert fortzusetzen, folgt daraus nicht.

Erstattungsansprüche gegen die Geschäftsführung

Ob eine persönliche Erstattungspflicht besteht, hängt unter anderem von Insolvenzzeitpunkt, Zahlung, Sorgfalt und gesetzlichen Ausnahmen ab. Auch Steuer- und Sozialversicherungspflichten müssen in die rechtliche Bewertung einbezogen werden. Pauschale Zahlungsstopps oder selektive Gläubigerzahlungen ohne Prüfung können weitere Probleme schaffen.

Unterlagen für die Fallprüfung

Bankumsätze, Zahlungsfreigaben, Liquiditätsplanung und Kommunikation mit Beratern helfen, den Verlauf zu rekonstruieren. Bewahren Sie Unterlagen vollständig auf. Wir strukturieren die Informationen und beziehen für die konkrete Haftungsprüfung die zuständigen Rechtsanwälte ein.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Quellenstand: 14. September 2026

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