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Kanzlei Verbracken & Partner
Für Menschen mit Bezug zur Schweiz müssen nationale und internationale Möglichkeiten zusammen betrachtet werden. Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Anerkennung sind dabei unterschiedliche Fragen.

Ein Schweizer Privatkonkurs beseitigt offene Schulden nicht automatisch. Verlustscheine und die Frage neuen Vermögens können nach Abschluss weiter relevant bleiben. Deshalb sollte ein Vergleich nicht nur die Verfahrensdauer, sondern auch die Wirkung auf verbleibende Forderungen und spätere wirtschaftliche Erholung berücksichtigen.
Das Bundesamt für Justiz weist darauf hin, dass das neue Sanierungsverfahren für natürliche Personen noch nicht in Anspruch genommen werden kann. Beschlossene Änderungen und geltendes Recht sind zu unterscheiden. Für eine heutige Entscheidung darf eine künftige Entschuldungsmöglichkeit deshalb nicht als bereits verfügbar vorausgesetzt werden.
Ein tatsächlicher COMI in einem erfassten EU-Staat kann auch bei Schweizer Staatsangehörigkeit relevant sein. Die Schweiz ist jedoch kein Mitgliedstaat der EU-Insolvenzverordnung. Welche Wirkung eine ausländische Entscheidung dort entfaltet, muss nach den einschlägigen Schweizer Anerkennungsregeln gesondert geprüft werden. Wir beziehen Schweizer Gläubiger, Vermögen und laufende Betreibungen in die Vorbereitung ein.
Quellenstand: 14. September 2026
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