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Kanzlei Verbracken & Partner
Nicht der Reisepass entscheidet allein über das zuständige Insolvenzgericht. Entscheidend ist der tatsächliche, für Dritte erkennbare Mittelpunkt Ihrer hauptsächlichen Interessen.

COMI steht für Centre of Main Interests. Artikel 3 der EU-Insolvenzverordnung knüpft daran die Zuständigkeit für ein Hauptinsolvenzverfahren. Die regelmäßige Verwaltung Ihrer Interessen muss für Gläubiger nachvollziehbar sein. Eine Meldebescheinigung oder ein Mietvertrag allein ersetzt diese Gesamtbetrachtung nicht.
Die Verordnung enthält widerlegbare Vermutungen und Rückschauzeiträume. Für nicht selbstständig tätige Personen betrifft dies eine Wohnsitzverlagerung in den letzten sechs Monaten; für andere erfasste Konstellationen gelten drei Monate. Diese Regeln begründen weder automatisch die Zuständigkeit nach Fristablauf noch ein allgemeines Umzugsverbot. Tatsächliche Verhältnisse und nationale Voraussetzungen bleiben entscheidend.
Wohnung, Arbeit, Familie, Konten, Versicherungen und der Ort laufender Geschäfte sollten ein stimmiges Bild ergeben. Wir helfen, vorhandene Nachweise zu ordnen und offene Punkte zu erkennen. Verbindungen zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz werden transparent einbezogen. Widersprüchliche oder nur formale Gestaltungen schaffen zusätzliche Risiken.
Wir betrachten Ihre Ausgangslage persönlich und ziehen für rechtliche und steuerliche Fachfragen die passenden Fachleute hinzu.
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