Deutschland
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Kanzlei Verbracken & Partner
Ein finanzieller Neustart braucht einen realistischen Fahrplan. Wir betrachten Voraussetzungen, Verfahrenswahl, Einkommen und Ihre persönliche Situation gemeinsam.

Irland kennt unterschiedliche Entschuldungswege. Das gerichtliche Bankruptcy ist von Debt Relief Notice, Debt Settlement Arrangement und Personal Insolvency Arrangement zu unterscheiden. Welcher Weg passt, hängt unter anderem von Schuldenart, Sicherheiten, Einkommen und Vermögen ab. Ein Personal Insolvency Practitioner begleitet die dafür vorgesehenen Vereinbarungsverfahren; beim Bankruptcy übernimmt der Official Assignee die Vermögensverwaltung.
Die Entlassung aus dem Bankruptcy erfolgt regulär nach einem Jahr. Einkommensbeiträge können jedoch bis zu drei Jahre laufen; auch die Vermögensabwicklung kann länger dauern. Vorbereitung und ein tatsächlicher Lebensmittelpunkt kommen zeitlich hinzu. Maßgeblich für Beiträge sind die anerkannten angemessenen Lebenshaltungskosten und Ihre Haushaltsverhältnisse, nicht eine pauschale deutsche Pfändungsgrenze.
Bei grenzüberschreitenden Fällen prüfen wir den COMI und die betroffenen Forderungen. Ein deutscher Pass schließt ein irisches Verfahren nicht aus; eine reine Meldeadresse genügt aber nicht. Hilfreich sind eine vollständige Gläubigerliste, Steuerbescheide, Einkommensnachweise, Vermögensübersicht sowie Angaben zu Familie und beruflicher Tätigkeit. Besicherte Forderungen und besondere Forderungsarten benötigen eine eigene Einordnung.
Wir betrachten Ihre Ausgangslage persönlich und ziehen für rechtliche und steuerliche Fachfragen die passenden Fachleute hinzu.
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