Kanzlei Verbracken & Partner

Insolvenz in Lettland

Eine belastbare Entscheidung berücksichtigt mehr als die kürzeste Laufzeit. Wir betrachten Zugangsvoraussetzungen, Vermögensverwertung und den späteren Entschuldungsplan.

Symbolbild

Zwei Verfahrensphasen

Das Verfahren für natürliche Personen umfasst eine Verwertungsphase und eine Entschuldungsphase. Die Dauer hängt unter anderem von Forderungshöhe, verfügbarem Einkommen und der Erfüllung des Plans ab. Eine pauschale Aussage wie „in sechs Monaten schuldenfrei“ bildet den gesamten Ablauf nicht ab. Gericht, Verwalter und gesetzliche Mitwirkungspflichten bestimmen den Rahmen.

Zugang und laufende Beiträge

Neben dem COMI sind nationale Zugangsvoraussetzungen und Ausschlussgründe zu beachten. Die lettische Aufsicht nennt unter anderem einen steuerlichen Bezug in den vorangegangenen sechs Monaten. Zahlungen im Entschuldungsplan orientieren sich an Einkommen und gesetzlichen Mindestvorgaben. Diese können sich mit dem Mindestlohn ändern; der Kostenplan muss zum Zeitpunkt des Antrags aktuell berechnet werden.

Welche Unterlagen helfen?

Bereiten Sie Forderungen mit Fälligkeit und Sicherheiten, Steuerunterlagen, Einnahmen und Ausgaben sowie Vermögenswerte vor. Auch frühere Verfahren und Übertragungen sind offenzulegen. Wir klären, ob Lettland zu Ihrer tatsächlichen Lebens- und Arbeitssituation passt und welche Alternativen verglichen werden sollten.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Quellenstand: 14. September 2026

Ihre Situation verdient einen klaren nächsten Schritt.

Wir betrachten Ihre Ausgangslage persönlich und ziehen für rechtliche und steuerliche Fachfragen die passenden Fachleute hinzu.

Unsere Büros

International erreichbar. Persönlich verbunden.

Zypern

Georgiou Drosini 16, Apt 102
8021 Paphos
Zypern+357 99052862

Irland

Bracken Road 51
Sandyford Business Park
Dublin 18
D18 VC48
Irland
Jetzt anrufen

Ihr nächster Schritt beginnt hier.

Lokale Vorschau: Ihre Angaben werden noch nicht übermittelt.

Schritt 1 von 6 Kontakt

Kontakt