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Kanzlei Verbracken & Partner
Eine belastbare Entscheidung berücksichtigt mehr als die kürzeste Laufzeit. Wir betrachten Zugangsvoraussetzungen, Vermögensverwertung und den späteren Entschuldungsplan.

Das Verfahren für natürliche Personen umfasst eine Verwertungsphase und eine Entschuldungsphase. Die Dauer hängt unter anderem von Forderungshöhe, verfügbarem Einkommen und der Erfüllung des Plans ab. Eine pauschale Aussage wie „in sechs Monaten schuldenfrei“ bildet den gesamten Ablauf nicht ab. Gericht, Verwalter und gesetzliche Mitwirkungspflichten bestimmen den Rahmen.
Neben dem COMI sind nationale Zugangsvoraussetzungen und Ausschlussgründe zu beachten. Die lettische Aufsicht nennt unter anderem einen steuerlichen Bezug in den vorangegangenen sechs Monaten. Zahlungen im Entschuldungsplan orientieren sich an Einkommen und gesetzlichen Mindestvorgaben. Diese können sich mit dem Mindestlohn ändern; der Kostenplan muss zum Zeitpunkt des Antrags aktuell berechnet werden.
Bereiten Sie Forderungen mit Fälligkeit und Sicherheiten, Steuerunterlagen, Einnahmen und Ausgaben sowie Vermögenswerte vor. Auch frühere Verfahren und Übertragungen sind offenzulegen. Wir klären, ob Lettland zu Ihrer tatsächlichen Lebens- und Arbeitssituation passt und welche Alternativen verglichen werden sollten.
Quellenstand: 14. September 2026
Wir betrachten Ihre Ausgangslage persönlich und ziehen für rechtliche und steuerliche Fachfragen die passenden Fachleute hinzu.
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