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Insolvenz in Spanien

Die Segunda Oportunidad eröffnet natürlichen Personen Möglichkeiten zur Entschuldung. Entscheidend ist, welcher Verfahrensweg zu Vermögen, Einkommen und Forderungen passt.

Symbolbild

Zahlungsplan oder Verwertung

Das spanische Recht unterscheidet insbesondere die Entschuldung mit Zahlungsplan und die Entschuldung nach Verwertung. Ein Zahlungsplan läuft grundsätzlich drei Jahre, in gesetzlich bestimmten Fällen fünf Jahre. Dazu zählt unter anderem der Erhalt des gewöhnlichen Wohnhauses. Daraus folgt keine Garantie, eine Immobilie behalten zu können: Sicherheiten, Finanzierung und Gläubigerinteressen bleiben relevant.

Nicht jede Forderung wird erfasst

Artikel 489 der spanischen Insolvenzordnung enthält Ausnahmen, etwa für bestimmte Unterhalts-, Schadensersatz- und öffentlich-rechtliche Forderungen. Für bestimmte spanische Steuer- und Sozialversicherungsforderungen gelten begrenzte Sonderregelungen. Deutsche Steuerschulden dürfen deshalb nicht allein anhand spanischer Freibeträge bewertet werden. Forderungsherkunft und Rechtsgrund müssen einzeln geprüft werden.

Der persönliche Bezug zu Spanien

Die internationale Zuständigkeit richtet sich bei erfassten EU-Verfahren nach dem tatsächlichen Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen. Neben Wohnsitznachweisen gehören Beschäftigung, Familie, Bankverbindungen und wirtschaftliche Tätigkeit zur Gesamtbetrachtung. Wir strukturieren die Ausgangslage und stimmen die rechtliche Prüfung mit den zuständigen Fachleuten ab.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Quellenstand: 14. September 2026

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