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Kanzlei Verbracken & Partner
Irland, Spanien, Lettland oder ein Verfahren im bisherigen Wohnsitzland? Vergleichen Sie Voraussetzungen und Auswirkungen gemeinsam, statt nur auf die kürzeste Laufzeit zu schauen.

COMI, Zugangsvoraussetzungen, Gesamtdauer, Einkommen, Vermögen und Forderungsausnahmen bilden die wichtigsten Vergleichsachsen. Die Entlassung aus einem Verfahren ist nicht immer das Ende aller Zahlungen oder der Vermögensabwicklung. Im Erstgespräch gleichen wir die Länderoptionen mit Ihrer tatsächlichen Situation ab.
| Land | Dauer realistisch | Schulden & Steuern | Arbeit & Einkommen | Vermögen | Gläubigerkontakt | Voraussetzung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Irland | Regulär 1 Jahr Bankruptcy. Einkommensbeiträge können bis zu 3 Jahre weiterlaufen. | Ungesicherte Altverbindlichkeiten grundsätzlich erfasst; Steuerforderungen nach Art, Entstehung und Sicherheiten prüfen. | 1.383,95 € Set Costs/Monat für einen Erwachsenen ohne Kinder mit notwendigem Auto (ISI 2025). Angemessene Wohnkosten, Versicherungen und besondere Umstände kommen hinzu. Haushaltsabhängiges Budget, keine starre Pfändungsgrenze. | Grundsätzlich Übertragung auf den Official Assignee; Ausnahmen und Eigenheim gesondert prüfen. | Nach Eröffnung übernimmt der Official Assignee die Abwicklung erfasster Forderungen. | Tatsächlicher COMI in Irland und gesetzliche Zugangsvoraussetzungen; Bankruptcy bei Schulden über 20.000 €. |
| Spanien | Zahlungsplan grundsätzlich 3 Jahre, in bestimmten Fällen 5 Jahre. Verwertungsweg gesondert prüfen. | Restschuldbefreiung mit Ausnahmen. Steuer- und Sozialversicherungsforderungen nur begrenzt erlassfähig. | SMI 2026: 1.221 €/Monat bei 14 Zahlungen; 17.094 €/Jahr. Grundsätzlich unpfändbar bis zum anwendbaren SMI; darüber gestaffelte Pfändung. Auszahlungsrhythmus, Nettobezug und Ausnahmen beachten. | Verwertung oder Zahlungsplan. Erhalt der Hauptwohnung kann einen 5-Jahres-Plan erfordern. | Vollstreckung und Gläubigerbeteiligung richten sich nach Verfahrensstand und Forderungsart. | Tatsächliche Zuständigkeit in Spanien, Zahlungsunfähigkeit und Voraussetzungen der Entschuldung. |
| Lettland | Zuerst Verwertungsphase, danach Entschuldungsplan; dessen Dauer hängt von Deckungsquote und Restschuld ab. | Nach erfolgreichem Plan Erlass der erfassten Restschulden; gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen. | Mindestens 260 €/Monat an Gläubiger im Entschuldungsplan (2026). Regelmäßig ein Drittel des Nettoeinkommens; Mindestbeitrag aus 780 € Mindestlohn. Dies ist eine Zahlungspflicht, kein geschützter Freibetrag. | Pfändbares Vermögen wird grundsätzlich verwertet; gesetzliche Ausnahmen bleiben geschützt. | Mit Eröffnung werden erfasste Vollstreckungen ausgesetzt; der Verwalter übernimmt gesetzliche Aufgaben. | Unter anderem 6 Monate Steuerpflicht in Lettland, tatsächliche Zuständigkeit und gesetzliche Schuldenschwellen. |
| Deutschland | Regulär 3 Jahre ab Eröffnung, einschließlich Wohlverhaltensphase. Vorbereitung kommt hinzu; kein zusätzliches Jahr. Bei bestimmten Wiederholungsverfahren gelten 5 Jahre. | Viele Alt- und Steuerforderungen erfasst; insbesondere strafrechtlich qualifizierte Forderungen können ausgenommen sein. | Grundfreibetrag 1.587,40 €/Monat seit 01.07.2026. Zuschläge: 597,42 € für die erste, je 332,83 € für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person. Pfändbarer Betrag nach Tabelle; Sonderfälle gesondert prüfen. | Pfändbares Vermögen gehört zur Insolvenzmasse; Eigentum und Sicherheiten werden offengelegt. | Einzelvollstreckungen sind im eröffneten Verfahren grundsätzlich beschränkt; Forderungen werden angemeldet. | Zuständigkeit in Deutschland; bei Verbraucherinsolvenz regelmäßig vorheriger außergerichtlicher Einigungsversuch. |
| Österreich | Für neue Verbraucheranträge nach dem 16.07.2026 grundsätzlich 5 Jahre im Abschöpfungsplan; Übergangsfälle prüfen. | Restschuldbefreiung nach erfolgreichem Verfahren; gesetzliche Ausnahmen und Forderungsarten beachten. | Grundbetrag 2026: 1.308 €/Monat; ohne Sonderzahlungen 1.526 €. Unterhaltsgrundbetrag je berechtigter Person: 261 €. Der tatsächlich geschützte Betrag steigt nach Tabelle abhängig von Einkommen und Unterhalt. | Pfändbares Vermögen wird grundsätzlich verwertet; Ausnahmen individuell prüfen. | Forderungsanmeldung und Vollstreckungswirkungen richten sich nach dem Schuldenregulierungsverfahren. | Zuständigkeit in Österreich und Zahlungsunfähigkeit; Zahlungsplan und Abschöpfungsverfahren unterscheiden. |
| Schweiz | Privatkonkurs ohne automatische Restschuldbefreiung. Er ist keine feste Frist bis zur Schuldenfreiheit. | Ungedeckte Forderungen können als Verlustscheine fortbestehen. Kein pauschaler Erlass der Restschulden. | Kantonales Beispiel St. Gallen: 1.230 CHF Grundbetrag/Monat für Alleinstehende ohne Wohngemeinschaft. Anerkannte Wohnkosten, Krankenkasse und Berufsauslagen kommen hinzu. Keine schweizweit einheitliche Pauschale. | Pfändbares Vermögen wird verwertet; gesetzlich geschützte Gegenstände bleiben ausgenommen. | Konkurs bündelt Forderungen. Spätere Betreibung aus Verlustscheinen bleibt unter Voraussetzungen möglich. | Schweizer Zuständigkeit und Insolvenzvoraussetzungen. EU-Verfahren und Wirkung in der Schweiz separat prüfen. |
Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Einzelfallprüfung. Entscheidend sind Rechtsstand, Forderungsart, Familie, Einkommen, Vermögen und Zuständigkeit. Inhaltlicher Prüfstand: 9. September 2026.
Quellenstand: 14. September 2026
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