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Kanzlei Verbracken & Partner
Pfändungsschutz soll den notwendigen Lebensunterhalt berücksichtigen. Die richtige Berechnung hängt von Einkommensart, Unterhaltspflichten und dem konkreten Verfahren ab. Eine Zahl für Angestellte lässt sich nicht unverändert auf Selbstständige, jedes Rentenprodukt oder ein ausländisches Verfahren übertragen.

Seit 1. Juli 2026 beträgt der monatliche Grundbetrag nach § 850c ZPO 1.587,40 Euro. Das ist nicht in jedem Fall der vollständige geschützte Betrag. Unterhaltspflichten, die gesetzliche Tabelle und besondere Pfändungsarten beeinflussen das Ergebnis. Verwenden Sie die Tabelle des passenden Zeitraums und lassen Sie Ihre konkreten Verhältnisse einordnen.
Der Schutz einer Zahlung beim Arbeitgeber und der Schutz eines Bankguthabens sind nicht identisch. Bei einer Kontopfändung sind P-Konto-Regeln, Bescheinigungen und mögliche gerichtliche Entscheidungen gesondert zu prüfen. Eine Erklärung zur Einkommenshöhe allein löst nicht jedes Kontoproblem. Beachten Sie das Zustellungsdatum und holen Sie frühzeitig die passenden Unterlagen zusammen.
Bei Selbstständigen muss zwischen Umsatz, notwendigen Betriebsausgaben und verfügbarem Einkommen unterschieden werden. Für sonstige Einkünfte kann ein Antrag nach § 850i ZPO relevant sein. Renten sind nach ihrer Art zu prüfen. Wer mehrere Einkünfte hat, sollte alle angeben; einzelne Beträge isoliert zu betrachten kann zu einem falschen Ergebnis führen.
Andere Länder verwenden eigene Regeln zur Behandlung von Einkommen und Lebenshaltungskosten. Ein deutscher Freibetrag ist deshalb kein allgemeiner europäischer Mindestbetrag. Ein Vergleich sollte Haushalt, Einkommen, laufende Kosten und die Dauer möglicher Beiträge berücksichtigen. Eine bloße Beratungsanfrage oder ein Umzug stoppt bestehende Vollstreckung nicht automatisch.
Quellenstand: 14. September 2026
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