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Kanzlei Verbracken & Partner
Schulden aus einer Selbstständigkeit betreffen oft zugleich Betrieb, Haushalt und persönliche Haftung. In Deutschland ist zuerst zu unterscheiden, ob Sie noch selbstständig tätig sind oder die Tätigkeit beendet haben. Davon hängt ab, welches Verfahren geprüft werden muss.

Für aktuell Selbstständige kommt grundsätzlich das Regelinsolvenzverfahren in Betracht. Ehemals Selbstständige können unter den Voraussetzungen des § 304 InsO in die Verbraucherinsolvenz fallen: weniger als 20 Gläubiger und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen. Eine Gewerbeabmeldung allein genügt deshalb nicht. Entscheidend sind Tätigkeit, Gläubiger und Forderungsarten.
Eine Insolvenz beendet eine selbstständige Tätigkeit nicht automatisch. Die Fortführung und eine mögliche Freigabe sind mit dem Insolvenzverwalter zu klären. Betriebsmittel, laufende Verträge und neue Verbindlichkeiten müssen dabei berücksichtigt werden. Für Zahlungen bei selbstständiger Tätigkeit ist unter anderem § 295a InsO relevant; eine pauschale Abgabe vom Umsatz beschreibt diese Prüfung nicht.
Bei einem Einzelunternehmen kann eine Verbindlichkeit aus dem Geschäft Ihre persönliche Schuld sein. Bei einer GmbH ist dagegen zu prüfen, ob neben der Gesellschaft eine persönliche Verpflichtung besteht. Steuerschulden, Sozialversicherungsbeiträge, Bürgschaften und Haftungsbescheide benötigen eine eigene Einordnung. Nicht jede Forderung unterliegt denselben Regeln der Restschuldbefreiung.
Bei hohen persönlichen Schulden kann ein Vergleich deutscher und anderer europäischer Wege sinnvoll sein. Voraussetzung ist eine realistische Betrachtung Ihrer Arbeit und Ihres Lebensmittelpunkts. Kunden in Deutschland, Familie, Räume und tatsächliche Geschäftsführung sind relevante Umstände. Eine Auslandsadresse oder neue Gesellschaft ersetzt diese Prüfung nicht.
Bringen Sie eine Gläubigerliste, aktuelle betriebliche Auswertungen, Steuerunterlagen, Verträge und eine private Haushaltsübersicht mit. Nennen Sie frühere Arbeitnehmer sowie offene Lohn- oder Beitragsforderungen. So lässt sich zuerst der richtige Prüfweg bestimmen, bevor Sie Entscheidungen über Fortführung, Aufgabe oder einen Umzug treffen.
Quellenstand: 14. September 2026
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