Deutschland
Maximilianstr. 280539 München
Deutschland+49 89 4444 373-20
Kanzlei Verbracken & Partner
Das österreichische Schuldenregulierungsverfahren ist ein eigenes Verfahren mit eigenen Voraussetzungen. Für Personen mit mehr als 80.000 Euro Schulden zählen Zuständigkeit, Rückzahlungsfähigkeit und Verfahrensstand. Die früher beworbene dreijährige Entschuldung gilt seit Juli 2026 nicht mehr allgemein für Verbraucher.

Ein Zahlungsplan benötigt die erforderliche Zustimmung der Gläubiger und die gerichtliche Bestätigung. Ohne tragfähige Einigung kann ein Abschöpfungsverfahren in Betracht kommen. Diese Wege unterscheiden sich bei Voraussetzungen und Pflichten. Ein Zahlungsplan ist deshalb nicht mit einer garantierten Entschuldung nach einer festen Zahl von Jahren gleichzusetzen.
Nach der aktuellen österreichischen Behördeninformation sind die Bestimmungen zum dreijährigen Tilgungsplan für Verbraucher mit 16. Juli 2026 ausgelaufen. Im Abschöpfungsverfahren ist für Verbraucher daher grundsätzlich wieder von fünf Jahren auszugehen. Übergangsfälle und bereits rechtzeitig eingebrachte Anträge müssen anhand ihres konkreten Verfahrensstands geprüft werden.
Bei grenzüberschreitenden Fällen entscheidet die internationale Zuständigkeit. Ein österreichischer Meldeschein allein ersetzt keinen tatsächlichen Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen. Lassen Sie vor einem Umzug prüfen, welches Gericht zuständig wäre und welche Kosten, Erwerbsmöglichkeiten und familiären Auswirkungen entstehen.
Vergleichen Sie nicht nur Laufzeiten. Entscheidend sind auch die Behandlung Ihrer konkreten Forderungen, Einkommen und Vermögen, die Gesamtkosten und die Pflichten während des Verfahrens. Wir ordnen die Ausgangslage ein und beziehen für das österreichische Verfahren die erforderliche lokale Fachberatung ein.
Quellenstand: 14. September 2026
Wir betrachten Ihre Ausgangslage persönlich und ziehen für rechtliche und steuerliche Fachfragen die passenden Fachleute hinzu.
Unsere Büros