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Kanzlei Verbracken & Partner
Ein Geldwäschevorwurf und eine wirtschaftliche Krise müssen gemeinsam eingeordnet werden. Wir strukturieren die wirtschaftliche Ausgangslage und beziehen für die strafrechtliche Prüfung die passenden Rechtsanwälte ein.

§ 261 StGB betrifft den Umgang mit Gegenständen, die aus einer rechtswidrigen Tat herrühren. Je nach Tatbestand können Verbergen, bestimmte Übertragungen, Sichverschaffen oder Verwenden erfasst sein. Absatz 6 erfasst unter seinen Voraussetzungen auch leichtfertiges Nichterkennen der Herkunft. Herkunft, konkrete Handlung und Kenntnisstand müssen im Einzelfall geklärt werden.
Eine Insolvenz beendet kein Strafverfahren. Geldstrafen sind nach § 302 Nr. 2 InsO von der deutschen Restschuldbefreiung ausgenommen. Einziehung, Schadensersatzansprüche und sonstige Forderungen sind nach ihrer jeweiligen Rechtsgrundlage gesondert zu prüfen. Auch ein Verfahren im Ausland bietet keinen pauschalen Schutz vor strafrechtlichen Folgen.
Hilfreich sind behördliche Schreiben, die betroffenen Verträge, Zahlungsbelege sowie eine Übersicht über Unternehmen, Konten und Forderungen. Strafrechtliche Stellungnahmen werden mit dem zuständigen Rechtsanwalt abgestimmt. Wir unterstützen die wirtschaftliche Bestandsaufnahme und die Abstimmung der weiteren Schritte.
Wir betrachten Ihre Ausgangslage persönlich und ziehen für rechtliche und steuerliche Fachfragen die passenden Fachleute hinzu.
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