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Kanzlei Verbracken & Partner
Ein Schuldenvergleich kann eine Alternative zum Insolvenzverfahren sein. Dabei wird vereinbart, wie Forderungen durch eine Einmalzahlung, Raten oder andere Regelungen erledigt werden. Entscheidend sind ein finanzierbarer Plan, klare Vereinbarungen und die benötigte Zustimmung.

Ausgangspunkt ist nicht die gewünschte Erlassquote, sondern der Betrag, den Sie verlässlich aufbringen können. Berücksichtigen Sie Miete, Lebenshaltung und laufende Verpflichtungen. Geld von Angehörigen muss tatsächlich verfügbar sein und darf keine unklare neue Haftung schaffen. Eine Rate, die nur wenige Monate tragbar ist, kann den Konflikt verschieben statt lösen.
Hauptforderung, Zinsen und Kosten müssen nachvollziehbar sein. Prüfen lassen sollten Sie auch bestrittene Forderungen und Sicherheiten. Ein Vergleich mit einer Bank erledigt nicht automatisch andere Gläubiger oder Ansprüche gegen Mitverpflichtete. Halten Sie fest, ob ein Restbetrag erlassen wird und was bei verspäteter Zahlung gelten soll.
Ein außergerichtlicher Vergleich bindet die beteiligten Parteien nach den vereinbarten Bedingungen. Schweigen darf nicht einfach als Zustimmung behandelt werden. Ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan oder Insolvenzplan folgt eigenen Regeln und ist davon zu unterscheiden. Eine seriöse Vorbereitung betrachtet deshalb auch, wie mit Ablehnung, fehlender Antwort oder neuen Forderungen umzugehen ist.
Vergleichen Sie die gesamte Belastung, den Zeitaufwand und die Folgen eines Scheiterns. Bei fehlender Finanzierung oder nicht erreichbarer Einigung kann ein Insolvenzverfahren sinnvoller sein. Vor einer deutschen Verbraucherinsolvenz ist der außergerichtliche Einigungsversuch regelmäßig Teil der Vorbereitung. Eine bestimmte Schuldensumme garantiert weder den Vergleich noch dessen Wirtschaftlichkeit.
Hilfreich sind eine vollständige Gläubigerliste, Forderungsaufstellungen und ein realistisches Budget. Nennen Sie vorhandene Einmalmittel getrennt von monatlichen Überschüssen. Wir ordnen hohe Verbindlichkeiten und mögliche Wege ein und beziehen für die rechtliche Prüfung und Verhandlung die zuständigen Fachleute ein. Umfang und Kosten der Begleitung werden vor Beauftragung geklärt.
Quellenstand: 14. September 2026
Wir betrachten Ihre Ausgangslage persönlich und ziehen für rechtliche und steuerliche Fachfragen die passenden Fachleute hinzu.
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