Deutschland
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Kanzlei Verbracken & Partner
Wenn Forderungen und mögliche Lösungen unübersichtlich werden, hilft eine strukturierte Einordnung. Unser Schwerpunkt sind persönliche Verbindlichkeiten über 80.000 Euro mit deutscher oder europäischer Perspektive. Wir unterscheiden organisatorische Begleitung und die Aufgaben der zuständigen Rechts- und Steuerfachleute.

Selbstständige, Unternehmer, Angestellte, Rentner und Arbeitslose können hohe persönliche Schulden haben. Häufig treffen mehrere Gläubiger, Steuern, Bürgschaften oder frühere Geschäftstätigkeit zusammen. Weder Berufsstatus noch Alter entscheiden allein über die Lösung. Relevant sind Forderungsarten, Einkommen, Vermögen und die tatsächlichen Möglichkeiten, einen Plan umzusetzen.
Wir ordnen die Schuldenübersicht, erkennen offene Unterlagen und besprechen mögliche nächste Schritte. Strittige Forderungen, Haftungsfragen und gerichtliche Schritte gehören zur Prüfung durch die dafür zuständigen Berufsträger. Ein guter Erstkontakt macht deutlich, wer Ihre Situation bearbeitet und welche Entscheidung nach weiteren Unterlagen möglich ist.
Lassen Sie vor Beauftragung erklären, welche Leistungen enthalten sind und wer Vertragspartner ist. Externe Rechtsberatung, Übersetzungen, Verfahren und Umzug können getrennte Kosten auslösen. Eine erste Orientierung ist nicht mit einer vollständigen Fallbearbeitung gleichzusetzen. Reine Angaben wie „nur eine Rate“ sagen noch nichts darüber, ob Gläubiger tatsächlich befriedigt werden.
Öffentliche und gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen können für nationale Lösungen und Fragen zur Kostenhilfe passend sein. Unser internationaler Schwerpunkt ist nicht für jede Schuldensituation wirtschaftlich sinnvoll. Liegen die Verbindlichkeiten unterhalb unseres Angebotsfokus oder ist ein Umzug nicht tragfähig, sollte eine geeignete örtliche Beratung ausdrücklich mitbetrachtet werden.
Für eine erste Einordnung reichen eine Übersicht zu Schuldenhöhe, Gläubigern, Beruf, Wohnsitz und dringenden Fristen. Detaillierte Unterlagen werden anschließend geordnet und über einen dafür vorgesehenen Weg ausgetauscht. Eine Kontaktaufnahme ist noch kein Insolvenzantrag. Bei gerichtlichen Schreiben sollten Sie die Frist unabhängig von der Terminplanung beachten.
Wir betrachten Ihre Ausgangslage persönlich und ziehen für rechtliche und steuerliche Fachfragen die passenden Fachleute hinzu.
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