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Kanzlei Verbracken & Partner
Ein Insolvenzantrag beginnt mit einer vollständigen Bestandsaufnahme. Diese Seite erklärt die Vorbereitung einer deutschen Verbraucherinsolvenz. Für aktuell Selbstständige, Gesellschaften und Verfahren im Ausland gelten andere oder zusätzliche Anforderungen.

Prüfen Sie zuerst, ob eine Verbraucherinsolvenz zu Ihrer Tätigkeit und Vorgeschichte passt. Bei früherer Selbstständigkeit sind Gläubigerzahl und Forderungen aus Arbeitsverhältnissen relevant. Ein Antrag beim falschen Gericht oder für den falschen Verfahrensweg kostet Zeit. Eine geeignete Beratungsstelle oder ein zuständiger Berufsträger kann die Vorbereitung fachlich begleiten.
Benötigt werden insbesondere Angaben zu Gläubigern, Forderungen, Einkommen und Vermögen. Legen Sie aktuelle Forderungsaufstellungen, Bescheide, Verträge und Nachweise zusammen. Erfassen Sie auch unsichere oder bestrittene Beträge als solche. Fehlende Post ist kein Grund, einen bekannten Gläubiger wegzulassen; die Forderung muss stattdessen geklärt werden.
Vor dem Verbraucherinsolvenzantrag ist regelmäßig ein Einigungsversuch auf Grundlage eines Plans erforderlich. Scheitert er, wird eine Bescheinigung einer geeigneten Person oder Stelle benötigt. Der gesetzlich relevante Versuch muss innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Antrag erfolgt sein. Eine beliebige eigene Absage eines Gläubigers ersetzt die erforderliche Bescheinigung nicht.
Zum Verfahren gehören die amtlich vorgesehenen Angaben und, wenn gewünscht, der Antrag auf Restschuldbefreiung. Reicht das Vermögen nicht für die Verfahrenskosten, ist eine mögliche Stundung gesondert zu prüfen. Beantworten Sie gerichtliche Ergänzungsaufforderungen rechtzeitig. Die bloße Anfrage bei einer Kanzlei eröffnet noch kein Insolvenzverfahren und stoppt keine Pfändung.
Bei Verbindlichkeiten über 80.000 Euro ordnen wir Ihre Situation und mögliche deutsche oder europäische Wege ein. Die rechtlichen Schritte erfolgen mit den dafür zuständigen Fachleuten. Bringen Sie vorhandene gerichtliche Schreiben mit und nennen Sie deren Zustellungsdatum. So lassen sich dringliche Fragen von der längerfristigen Entschuldungsplanung trennen.
Quellenstand: 14. September 2026
Wir betrachten Ihre Ausgangslage persönlich und ziehen für rechtliche und steuerliche Fachfragen die passenden Fachleute hinzu.
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