Deutschland
Maximilianstr. 280539 München
Deutschland+49 89 4444 373-20
Kanzlei Verbracken & Partner
Eine Immobilie macht die Entschuldungsplanung komplexer. Eigentum, Kreditvertrag, Sicherheiten und persönliche Haftung können unterschiedliche Personen betreffen. Ein Verfahren garantiert weder den Erhalt des Hauses noch den Wegfall aller Ansprüche der finanzierenden Bank.

Wer steht im Grundbuch? Wer hat den Kredit unterschrieben? Welche Sicherheiten bestehen? Wie hoch sind realistischer Wert und aktuelle Restschuld? Diese Angaben bestimmen die Ausgangslage. Ein gemeinsamer Haushalt ist nicht automatisch gemeinsames Eigentum. Umgekehrt kann eine Person für den Kredit haften, obwohl ihr das Objekt nicht vollständig gehört.
Die persönliche Restschuldbefreiung ist von Rechten an der Immobilie zu unterscheiden. Gesicherte Gläubiger können besondere Befriedigungsrechte haben. Deshalb reicht der Blick auf die persönliche Kreditschuld nicht aus. Auch die Position von Miteigentümern, Bürgen und anderen Mitverpflichteten gehört in die Prüfung, bevor ein bestimmtes Entschuldungsverfahren empfohlen wird.
Ein Verkaufserlös muss nicht ausreichen, um Kredit, Zinsen und Kosten vollständig zu decken. Eine verbleibende persönliche Forderung ist dann gesondert einzuordnen. Ebenso muss geprüft werden, wem ein möglicher Überschuss zusteht. Übertragen Sie Eigentum nicht vorschnell an Angehörige; solche Maßnahmen können zusätzliche rechtliche Probleme auslösen.
Bereiten Sie Grundbuchauszug, Darlehens- und Sicherungsverträge, aktuelle Salden und eine nachvollziehbare Wertgrundlage vor. Ergänzen Sie Mietverhältnisse und anstehende Vollstreckungstermine. Bei einem Auslandsverfahren bleibt eine deutsche Immobilie ein wichtiger Prüfpunkt. Zuständigkeit, Sicherheiten und Behandlung des Vermögens müssen gemeinsam betrachtet werden.
Quellenstand: 14. September 2026
Wir betrachten Ihre Ausgangslage persönlich und ziehen für rechtliche und steuerliche Fachfragen die passenden Fachleute hinzu.
Unsere Büros